Nein. Nur in Berlin macht das Schulgesetz dazu eine Soll-Vorgabe, das heißt aber nicht, dass ihr das zwingend so machen müsst. Am besten besprecht ihr in der Klasse, ob ihr diese Vorgabe für euch sinnvoll findet und wenn es gute Argumente gibt, könnt ihr das für eure Wahl festlegen. Aber bitte fragt euch, ob die Gründe dafür nicht vielleicht bloß Stereotype abbilden (z.B. wenn davon ausgegangen wird, dass Mädchen generell ‚ruhig‘ und Jungs ‚durchsetzungsstark‘ seien, das ist nämlich Quatsch und die Persönlichkeit der Kandidat:innen sollte entscheidender als deren Geschlecht sein). Wenn in eurer Klasse aber spezifische Themen wichtig sind, die von Mädchen oder Jungs tatsächlich besser vertreten werden könnten (z.B. sich für kostenlose Menstruationsprodukte einzusetzen) oder eine Gruppe das Gefühl hat, sonst bei den Klassensprecherwahlen außen vor zu sein, kann diese Regelung auch sinnvoll sein. Aber nur, wenn ihr als Klasse das für euch entscheidet.
Ja, ihr könnt im Klassenrat einen Antrag stellen. Dann werden Argumente vor der Klasse vorgestellt und wenn die Mehrheit für eine Abwahl der aktuellen Klassensprecher:innen ist, dürft ihr neu wählen.
Wenn sich niemand für die Wahl aufstellen lassen möchte, ist das okay. Klassensprecher:innen wählen zu dürfen, ist ein Recht, aber keine Pflicht. Niemand muss Klassensprecher:in sein, wenn er oder sie das nicht möchte.
Wahrscheinlich gibt es gute Gründe dafür, warum sich niemand findet, z.B. dass es sich nicht sinnvoll anfühlt, weil es gar keine Möglichkeiten für echte Mitbestimmung gibt. Oder die Rahmenbedingungen an eurer Schule für ehrenamtliches Engagement sind zu schlecht. Wenn ihr keine Klassensprecherwahl durchführt, solltet ihr die Gründe dafür an die Schülervertretung, die SV-Begleitungen oder direkt an die Schulleitung mitteilen.
Wenn z.B. nur eine Person kandidiert, könnt ihr eine Ja-/Nein-Wahl durchführen. Dann schreibt ihr auf die Wahlzettel nur Nein oder Ja, wenn ihr dieser Person eure Stimme geben möchtet. Wenn der oder die Kandidat:in von mehr als der Hälfte der Stimmen ein ‚Ja‘ erhalten hat, ist er oder sie gewählt. Klassensprecher:innen zu wählen, ist ein Recht, aber keine Pflicht.